Am 01.01.2023 trat das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) in Kraft. Dieses beinhaltet die Vorschriften über die Aufteilung der Kohlendioxidkosten bei der Abrechnung der Wärme- und Warmwasserkosten. Das Gesetz gilt für alle Abrechnungszeiträume ab 01.01.2023.
Von dem Gesetz sind Wohn- und Gewerbeliegenschaften, die mit Erdgas, Flüssiggas, Heizöl, Kohle, Fern- oder Nahwärme beheizt werden betroffen.
Für Holzpellet-Heizer fällt keine CO2-Steuer an.
Das Gewicht von Holzpellets ist laut Zertifizierung geregelt.




Die Firma Raiffeisen Leese hatte uns für den 11. November 2011 in das Holzpellettierwerk in Hardegsen eingeladen. Aus diesem Werk beziehen sie die Holzpellets, die an Kunden in unserer Region geliefert werden. Vielen Dank für die Einladung!