Was ist der Unterschied zwischen einem Schornsteinfeger und einem bevollmächtigten Bezirksschonsteinfeger?
Der bevollmächtigte Bezirksschonsteinfegen ist für die Feuerstättenschau (frühestens alle 3 Jahre; spätestens alle 3,5 Jahre) und die erste Abnahme der Heizanlage zuständig.
Der Schornsteinfeger zum Kehren und Messen kann frei gewählt werden.
Was ist ein bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger?
Der für den Wohnort zugeteilte Schornsteinfeger ist der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger. Er ist für die Abnahme neuer bzw. geänderter Heizungsanlagen, Öfen und Schornsteine zuständig. Auch die Feuerstättenschau, die frühestens alle 3 Jahre und spätestens alle 3,5 Jahre stattfinden soll, fällt in seinen Aufgabenbereich.
Brauche ich einen bevollmächtigten Bezirksschonsteinfeger trotz Wegfall des Monopols?
Der bevollmächtigte Bezirkschornsteinfeger führt ein Kehrbuch. Darin wird festgehalten, wie viele Feuerstätten es im Haus gibt. Zweimal in sieben Jahren muss er das Haus überprüfen: Wie sehen die eingetragenen Feuerstätten und Schornsteine aus? Sind neue Feuerstätten oder Schornstein eingebaut worden? Auch künftig nimmt er neu installierte Heizungsanlagen, Feuerstellen und Schornsteine ab.
Was ist ein Feuerstättenbescheid?
Im Feuerstättenbescheid ist aufgeführt, welche Arbeiten bis zu welchen Terminen zu erledigen sind. Grundlage sind das Schornsteinfegerhandwerksgesetz und die 1. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz.
Wer ist zuständig für die Feinstaubmessung?
Der Schornsteinfeger Ihrer Wahl, allerdings muss der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger informiert werden.
Was ist eine Feinstaubmessung?
Für Kessel mit mind. 4 kW und höchstens 14,9 kW, die vor dem 22.3.2010 eingebaut wurden, gibt es noch Schonfristen für die Feinstaubmessung:
Heizanlagen
- die bis Ende 1994 eingebaut wurden, müssen 2015
- die zwischen 1995 und 2004 eingebaut wurden, müssen 2019
- die zwischen 2005 und dem 21.3.2010 eingebaut wurden, müssen 2025
erstmals gemessen werden.
Alle anderen Heizanlangen müssen dieses Jahr noch gemessen werden, sofern dies noch nicht im letzten Jahr erfolgt ist.
Nach der ersten Messung muss die wiederkehrende Messung alle zwei Jahre erfolgen.
Wie oft muss gekehrt werden?
Schornsteine von Holzpelletkesseln sollten zweimal jährlich (laut KÜO) gekehrt werden. Da die Warmwasserbereitung über Solar zwar den Kessel stillstehen lässt, aber im Verhältnis zur Gesamtheizzeit nur eine untergeordnete Rolle spielt, ist auch bei Kesseln mit Solaranlage zweimal jährlich zu kehren.
Der Schornsteinfeger übernimmt durch seine Arbeit die Verantwortung für die Sicherheit der Feuerstätten bzgl. einer Brandgefahr. Es liegt daher in seinem Ermessen, die Anzahl der Kehrungen zu ändern.
Haben Sie noch Fragen zum Thema Schornsteinfeger?
Gern können Sie sich mit Schornsteinfergermeister Sven Holze
Telefon: 05353 9551416 bzw. E-Mail: svenholze@gmx.de direkt in Verbindung setzen
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