Am 01.01.2023 trat das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) in Kraft. Dieses beinhaltet die Vorschriften über die Aufteilung der Kohlendioxidkosten bei der Abrechnung der Wärme- und Warmwasserkosten. Das Gesetz gilt für alle Abrechnungszeiträume ab 01.01.2023.
Von dem Gesetz sind Wohn- und Gewerbeliegenschaften, die mit Erdgas, Flüssiggas, Heizöl, Kohle, Fern- oder Nahwärme beheizt werden betroffen.
Für Holzpellet-Heizer fällt keine CO2-Steuer an.
Dazu nochmal folgender Link: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/CO2Kostenaufteilung/co2kostenaufteilung.html