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Die Interessengemeinschaft
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Unser unabhängiger Verbraucherzusammenschluss von Holzpellet-Heizern ist seit 2022 in ganz Norddeutschland aktiv (siehe Karte). In dieser Gemeinschaft sind wir stark und können daher auch besser über Holzpellet-Preise und Abnahmekonditionen mit den Lieferanten verhandeln.
Dadurch sind wir in der Lage für unsere Holzpelletfreunde im Durchschnitt ca. 17% (Stand Mai 2024 – Quelle DEPV) des üblichen Marktpreises für DINplus bzw. ENplus A1 – Qualität-Holzpellets einzusparen! Die Organisation und Abwicklung wird zentral für alle Holzpelletfreunde übernommen. Eine Bestellung ist insbesondere in den beiden Hauptbestellzeiten (Jahresanfang und Sommer) besonders günstig.

Aktuell (Stand Mai 2024) liegen wir mit unserem Holzpellet-Preis ca. 50 % unter dem Preis von Heizöl (in entsprechenden Vergleichsmengen).

Nehmen Sie doch einfach Kontakt zu uns auf: KONTAKT                      Alles Pelleti!?

Glanzruß im Schornstein bei Holzpellet-Verbrennung

Neue Holzpelletheizungen verbrennen besonders effektiv. Trotzdem hatten wir ein Problem: Im Schornstein ist Glanzruß entstanden und das ist nicht ungefährlich – es kann zum Schornsteinbrand führen. Niedrige Verbrennungstemperaturen, zu hohe Holzrestfeuchte und auch schlechte Luftzufuhr während der Holzverfeuerung kann zu Glanzrußbildung führen.

Welches Problem war es hier?

Es war einfach – die Luftzufuhr musste erhöht werden: Sauerstoffzufuhr ist ein wichtiger Faktor für eine optimale und effiziente Verbrennung von Holz und beugt schädliche Ablagerungen vor.
Zur Erhöhung der Luftzufuhr kann ein Lüftungsgitter in die Tür bzw. das Fenster zur Heizanlage eingebaut werden oder es könnte auch direkt in eine Außenmauer eingelassen werden. In unserem Altbau bot sich für das Lüftungsgitter ein leerer Schornsteinzug an.

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Holzpellets stinken

Holzpellets geben starke Gerüche (Gestank) ab, wenn bei der Herstellung sehr viel Kiefernspäne verwendet wurde. Durch den hohen Kieferanteil sind flüchtige Stoffe, wie z. B. Baumharze (in denen unter anderem der Stoff Lignin enthalten ist) auch sehr hoch. Der Ligningehalt ist für den starken Geruch verantwortlich. Der Geruch verflüchtigt sich je nach Vorratslagerbeschaffenheit und Füllmenge nach ca. zwei bis vier Wochen, oder leider auch länger, wieder.

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Wie viel Holzpellets benötige ich für Warmwasser?

Beim Bestellen von Holzpellets wird öfter darüber nachgedacht erst kurz vor dem Winter zu bestellen. Die Begründung dafür ist häufig der Warmwasserverbrauch über den Sommer.
Dazu mal folgende Rechnung:

Eine Person benötigt im Durchschnitt 1 m³ Warmwasser pro Monat (Warmwasser mit 60 °C). Dafür verbraucht sie 12 kg Holzpellets.

Wenn wir davon ausgehen, dass von Mai bis einschließlich August / September nicht geheizt werden muss, sondern nur Warmwasser bereitet gestellt wird –  sagen wir mal rund vier Monate – dann ergibt sich pro Person eine Holzpelletmasse von 48 kg.

Für ein zwei-Personen-Haushalt wären es dann ca. 100 kg.
Bei einem vier-Personen-Haushalt reden wir dann über ca. 200 kg.

Lohnt es sich dann wirklich bis zum Winter zu warten? Um dann den höheren Winter-Holzpelletpreis zu zahlen? Vielleicht doch lieber im Sommer tanken?

Feinstaubemissionen bei Holzpellets-Verbrennung

Die Feinstaubemissionen bei Holzpellets-Verbrennung kann um fast 50 % gesenkt werden.
Die Mitarbeiter des Instituts für Umwelttechnik und Energiewirtschaft (IUE) der Technischen Universität Hamburg (TUHH) fanden heraus, dass durch die Zumischung des Minerals Kaolinit bei der Herstellung der Holzpellets sich die Feinstaubemissionen bei der späteren Verbrennung um knapp 50 % verringern würde.

Dies wäre ein großer Fortschritt im Bereich Holzpellets, da diese beim Verbrennen, im Gegensatz zur Verbrennung von Erdgas oder Erdöl, vergleichsweise hohe Feinstaubemissionen aufweisen. Pressemitteilung der TU Hamburg

Feuer auf dem Kompost – Holzpelletasche brennt!!

Kennen Sie den Satz: „So etwas passiert mir doch nicht“ oder „ich passe doch auf“. Ja, so etwas habe ich auch gesagt …
… und es ist mir doch passiert …

Was ist eigentlich passiert?
… an einem sonnigen, kaltem Sonntag im Winter … ein Blick in den Holzpellet-Bunker: alles ok; ein Blick auf die Temperaturanzeigen: alles ok; ein Blick in den Aschekasten: nicht ok.
Wir haben noch so ein „altes“ Modell (Holzpellet-Heizung – Baujahr 2002), da kann man / muss man ab und zu reinschauen, um zu kontrollieren, ob die Asche ausgetragen werden muss. Wir haben nicht so ein neumodernes Ding, welches die Asche komprimiert und mir anzeigt, dass ich sie rausbringen muss. Weiterlesen

CO2-Steuer aufteilen – Heizen mit Holzpellets

Am 01.01.2023 trat das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) in Kraft. Dieses beinhaltet die Vorschriften über die Aufteilung der Kohlendioxidkosten bei der Abrechnung der Wärme- und Warmwasserkosten. Das Gesetz gilt für alle Abrechnungszeiträume ab 01.01.2023.

Von dem Gesetz sind Wohn- und Gewerbeliegenschaften, die mit Erdgas, Flüssiggas, Heizöl, Kohle, Fern- oder Nahwärme beheizt werden betroffen.

Für Holzpellet-Heizer fällt keine CO2-Steuer an.

Dazu nochmal folgender Link: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/CO2Kostenaufteilung/co2kostenaufteilung.html

Holzpellets – mal schwerer mal leichter?

Das Gewicht von Holzpellets ist laut Zertifizierung geregelt.
Die Vorgaben besagen, dass das Schüttgewicht zwischen
600 kg/m³ und 750 kg/m³ liegen darf.

Für z. B. zwei Tonnen Holzpellets ergeben sich folgende Werte:

Bei einem Schüttgewicht von

  • 600 kg/m³ benötigt man 3,33 m³
  • 750 kg/m³ benötigt man 2,66 m³

Damit ergibt es eine Differenz von ca. 400 kg. D. h. wenn ich vorher zwei Tonnen einlagern konnte, kann ich jetzt 2,4 Tonnen in den selben Raum einlagern.

Wichtig: Falls der Holzpelletsheizkessel noch keine Lamda-Sonde enthält, dies ist vorallem bei älteren Kesseln der Fall, sollte die Brennstoffzufuhr bei höherem Schüttgewicht gedrosselt werden (Pellet-Faktor). Ist die Brennstoffzufuhr falsch eingestellt, kann man dies an unverbrannten Holzpellets erkennen.

Härtefallregelung für Haushalte, die mit Holzpellet heizen

Im Dezember 2022 hat der Bund angekündigt, dass private Haushalte einen Entlastung erhalten, sofern Sie im Jahr 2022 mindestens eine Verdopplung der Kosten für diese Energieträger im Vergleich zu den Referenzpreisen von 2021 (Referenzwert für Holzpellets 240 € /t inkl. MWSt.) zu tragen hatten.

Von der Verbraucherzentrale Niedersachsen gibt einen Rechner zur Ermittlung der Erstattung.

Anträge können seit 08.05.2023 hier gestellt werden.

Dieser Link gilt für Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen – gilt für alle Brennstoffe.